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Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwer­punkte der Kanzlei

Die Kanzlei sieht sich als Vertreter des Mittelstandes und bearbeitet im wesentlichen dessen typische Rechtsprobleme und Fragestellungen. Das nationale (und internationale) Vertragsrecht ist die Basis der rechtlichen Gestaltung, welche nahezu in jeglichen zivilrechtlichen Rechtsgebieten enthalten ist.

Optimal wäre die Hinzuziehung des beratenden Anwalts bereits vor Vornahme einer rechtlichen Handlung, bzw. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, da dann noch größere, am Ende kostensparendere Gestaltungsmöglichkeiten bestehen als in der Nachbearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, nach Auftreten des jeweiligen Problems.

Wir begleiten Sie auf Ihren Wunsch auch bereits vor und zum Abschluss der maßgeblichen Verträge und zeigen Ihnen praxisnahe Lösungsmöglichkeiten auf, die für Sie – soweit als möglich – Rechtssicherheit bedeuten.

Wir vertreten Ihre Interessen bis zur Titulierung gegen Ihren Kontrahenten und nehmen für Sie auch Inkasso und Zwangsvollstreckung vor.

BAURECHT – HANDELSRECHT – ERBRECHT – GRUNDSTÜCKSRECHT – ARBEITSRECHT – MIET-/WEG-RECHT – VERTRAGSRECHT – INKASSO