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Grenzüberschreitende Mahnverfahren


Mit der fortschreitenden Globalisierung und dem Ausbau des grenzüberschreitenden Geschäfts-verkehrs kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen entweder der Schuldner oder der Gläubiger seinen Sitz im Ausland hat.

Im Augenblick stehen dem Gläubiger bei unbestrittenen Geldforderungen mit einem grenzüberschreitenden Bezug u.a. drei besondere Verfahren zur erleichterten Beitreibung zur Verfügung:

  • das sog. deutsche internationale Mahnverfahren nach der ZPO
  • das sog. nationale deutsche Mahnverfahren samt Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als europäischen Vollstreckungstitel im Sinne des EuVTO
  • das sog. europäische Mahnverfahren nach der EuMVVO

Bei Fällen mit Auslandsbezug sollte die richtige Verfahrensart gewählt werden. Da es sich bei den Verfahren um formulargebundene Verfahren handelt, welche teilweise doch etwas kompliziert und komplex auszufüllen sind, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, um im Verfahren zügig voranzukommen.

Wir stehen Ihnen gerne – insbesondere bezüglich des noch etwas neuen europäischen Mahnverfahren zur Verfügung.

Zum europäischen Mahnverfahren verweisen wir im Übrigen auch auf den Gerichtsatlas der Europäischen Union:

ec.europa.eu